Unser Angebot...Ihr Nutzen
Wir betreuen ihren Betrieb als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
(Sicherheitsingenieur, Sicherheitsmeister, Sicherheitstechniker) nach §6 des Arbeitssicherheits-
gesetzes.
Mit uns erfüllen Sie die gesetzlichen Vorschriften im Arbeitsschutz.
Zentrale Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber auf
dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie der menschengerechten
Arbeitsgestaltung zu beraten und zu unterstützen.
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz von 1973 hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit
zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung beraten und unterstützen.
Europaweite Mindestvorschriften sind im Arbeitsschutzgesetz von 1996 festgeschrieben.
Es überträgt dem Arbeitgeber die Verantwortung für den Arbeitsschutz, lässt aber gleichzeitig viel
Freiraum für individuelle Maßnahmen. Damit soll gewährleistet werden, dass Vorschriften zum
Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung richtig angewendet und auf die Betriebsverhältnissen
angepasst werden, damit die ergriffenen Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad
erreichen.
Als Arbeitgeber sind Sie bei einer lückenhaften Arbeitsschutzorganisation, unabhängig
von der Wahl Ihrer Rechtsform, privat in der Haftung.
Nur ein professionell organisierter Arbeitsschutz gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen
Anforderungen und berücksichtigt die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter, deshalb hat der Gesetzgeber
eine vorgeschriebene Jahreseinsatzzeit in den Betrieben durch die Unfallverhütungsvorschrift
“DGUV Vorschrift 2” für Fachkräfte für Arbeitssicherheit vorgegeben.
Unser Leistungsspektrum umfasst die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers
in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung.
Nachfolgend einige unserer Dienstleistungen.
•
Aufbau einer effektiven Arbeitsschutzorganisation
•
Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
•
Erstellung von Gefährdungsanalysen und Gefährdungsbeurteilungen
•
Betriebsbegehungen
•
Arbeitsschutzausschuss - Sitzungen
•
Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln
•
Vorbereitung und Durchführung der Mitarbeiterunterweisungen und Schulungen
•
Hilfe bei der Planung von Betriebsstätten
•
Beratung zur Ergonomie am Arbeitsplatz
•
Erstellen von Betriebsanweisungen
•
Gefahrstoffberatung
•
Gefahrenkennzeichnungen
•
Unfalluntersuchungen
•
Unterstützung bei Zertifizierungen
•
UVV-Prüfungen
•
Unterstützung bei Behördenkontakten
Unser Service erstreckt sich dabei nicht nur auf die Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Wir bieten ebenso eine Beratung zu Themen, die mit dem Arbeitsschutz verknüpft sind.
Hierzu zählen beispielsweise Gefahrgut, Explosionsschutz, Sicherheits- und Gesundheits-
schutzkoordination (SiGeKo), CE-Kennzeichnung, Umweltmanagement und Brandschutz.
Wir finden passende und praxisnahe Lösungen die genau auf Ihre Bedürfnisse und auf
die gesetzlichen Forderungen abgestimmt sind.
Machen Sie den ersten Schritt...
...und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Telefon 07931 / 9231026
STILLING Arbeitsschutz
Rainbergweg 30
97980 Bad Mergentheim
Tel. 0 79 31 / 923 10 26
Fax 0 79 31 / 923 10 27
E-Mail
Wir machen mit !
Kontakt
Datenschutz
Impressum
© STILLING Arbeitsschutz 2010-2013
Wir zeigen Ihnen den sicheren Weg.
Lösungen
für die
Arbeitssicherheit.
Start
Über Uns
Unser Angebot
Referenzen
Mitarbeit
Kontakt
Kunden
Mitarbeiter
Impressum
Portal für