Unser Angebot...Ihr Nutzen Wir betreuen ihren Betrieb als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur, Sicherheitsmeister, Sicherheitstechniker) nach §6 des Arbeitssicherheits- gesetzes. Mit uns erfüllen Sie die gesetzlichen Vorschriften im Arbeitsschutz. Zentrale Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und zu unterstützen. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz von 1973 hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung beraten und unterstützen. Europaweite Mindestvorschriften sind im Arbeitsschutzgesetz von 1996 festgeschrieben. Es überträgt dem Arbeitgeber die Verantwortung für den Arbeitsschutz, lässt aber gleichzeitig viel Freiraum für individuelle Maßnahmen. Damit soll gewährleistet werden, dass Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung richtig angewendet und auf die Betriebsverhältnissen angepasst werden, damit die ergriffenen Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen. Als Arbeitgeber sind Sie bei einer lückenhaften Arbeitsschutzorganisation, unabhängig von der Wahl Ihrer Rechtsform, privat in der Haftung. Nur ein professionell organisierter Arbeitsschutz gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und berücksichtigt die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter, deshalb hat der Gesetzgeber eine vorgeschriebene Jahreseinsatzzeit in den Betrieben durch die Unfallverhütungsvorschrift “DGUV Vorschrift 2”  für Fachkräfte für Arbeitssicherheit vorgegeben. Unser Leistungsspektrum umfasst die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung. Nachfolgend einige unserer Dienstleistungen.              Aufbau einer effektiven Arbeitsschutzorganisation     Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen     Erstellung von Gefährdungsanalysen und Gefährdungsbeurteilungen     Betriebsbegehungen     Arbeitsschutzausschuss - Sitzungen     Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln     Vorbereitung und Durchführung der Mitarbeiterunterweisungen und Schulungen     Hilfe bei der Planung von Betriebsstätten     Beratung zur Ergonomie am Arbeitsplatz     Erstellen von Betriebsanweisungen     Gefahrstoffberatung     Gefahrenkennzeichnungen     Unfalluntersuchungen     Unterstützung bei Zertifizierungen     UVV-Prüfungen     Unterstützung bei Behördenkontakten Unser Service erstreckt sich dabei nicht nur auf die Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Wir bieten ebenso eine Beratung zu Themen, die mit dem Arbeitsschutz verknüpft sind. Hierzu zählen beispielsweise Gefahrgut, Explosionsschutz, Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordination (SiGeKo), CE-Kennzeichnung, Umweltmanagement und Brandschutz. Wir finden passende und praxisnahe Lösungen die genau auf Ihre Bedürfnisse und auf die gesetzlichen Forderungen abgestimmt sind. Machen Sie den ersten Schritt...    ...und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Telefon 07931 / 9231026 STILLING Arbeitsschutz Rainbergweg 30 97980 Bad Mergentheim Tel.  0 79 31 / 923 10 26 Fax  0 79 31 / 923 10 27 E-Mail    Wir machen mit ! Kontakt Datenschutz Impressum  © STILLING Arbeitsschutz 2010-2013 Wir zeigen Ihnen den sicheren Weg. Lösungen für die Arbeitssicherheit. Start Über Uns Unser Angebot Referenzen Mitarbeit Kontakt Kunden Mitarbeiter Impressum Portal für